Beschlussvorlage - BV/136/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Auf Grundlage des § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V vom 13. September 1990, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 2021 (GVOBl. M-V S. 598), wählt die Stadtvertreterversammlung

 

Herrn Thomas Brüdgam

 

zur Schiedsperson für die Schiedsstelle der Stadt Bad Doberan sowie

 

Herrn Stephan Poschmann

 

zur stellvertretenden Schiedsperson der Stadt Bad Doberan für fünf Jahre.

 

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Sachverhalt

 

Die offizielle Amtszeit der bisherigen Schiedspersonen endet nach Ablauf von fünf Jahren (§ 3 SchStG M-V) am 17.05.2022.

 

Herr Reinhard Firzlaff hat die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass er seine Tätigkeit in der Schiedsstelle der Stadt Bad Doberan nach Ablauf der offiziellen Amtszeit von fünf Jahren beenden möchte.

 

Aus diesem Grund hat eine Abfrage stattgefunden, bei der 2 Wahlvorschläge eingereicht wurden.

 

Für die ehrenamtliche Tätigkeit haben sich bereit erklärt:

 

1. Herr Thomas Brüdgam, gemeldet im Bereich der Gemeinde Bad Doberan

2. Herr Stephan Poschmann, gemeldet im Bereich der Gemeinde Bad Doberan.

 

Die Wahl der Schiedsperson und ihrer Stellvertretung bedarf zudem der Bestätigung durch die Direktorin oder den Direktor des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.

 

Die Direktorin oder der Direktor des Amtsgerichts prüft, ob bei der Wahl der Schiedsperson die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 (Eignung für das Schiedsamt) beachtet worden ist.

 

Diese Bestätigung wird unverzüglich nach der Wahl eingeholt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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