Beschlussvorlage - BV/142/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung wählt mit Wirkung zum 01.03.2022 Herrn Jörn Rachowe zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V wählt die Stadtvertretung zwei Stellvertreter/innen des Bürgermeisters, die ihn im Falle seiner Abwesenheit vertreten. Gemäß § 40 Abs. 3 sind die Stellvertreter/innen aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Beamten/innen zu wählen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

51101.5013

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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