Beschlussvorlage - BV/140/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Bad Doberan um die folgenden Werte:

 

          Ursprungswert         Anpassungswert

Grundsteuer A   241 v. H.     325 v. H.

Grundsteuer B   340 v. H.     430 v. H.

Gewerbesteuer   370 v. H.     385 v. H.

 

 

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Sachverhalt

 

Die landesdurchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden betragen gemäß Realsteuervergleich in M-V aus dem Jahr 2019 für die:

 

Grundsteuer A  323 v. H.

Grundsteuer B  428 v. H.

Gewerbesteuer 382 v. H.

 

Da die letzte Anpassung der Hebesätze der Stadt Bad Doberan im Jahr 2008 erfolgte, ist es notwendig die Hebesätze entsprechend auf das Niveau dieser Richtwerte anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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