Beschlussvorlage - BV/138/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beiliegende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2022/2023 für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Bad Doberan mit ihren Anlagen.

 

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Sachverhalt

 

Die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet die Gemeinden zur Führung einer Sonderrechnung für das städtebauliche Sondervermögen. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes für das SSV gelten neben den Vorschriften der GemHVO-Doppik auch die Bestimmungen gemäß § 47der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Haushaltssatzung wird von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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