Beschlussvorlage - BV/149/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zu den Personalkosten der Stadt Bad Doberan an den Kornhaus e.V. für die Monate April bis Dezember 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourist-Information
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
31.03.2022
|
Sachverhalt
Der Vertrag über die Nutzung des Kornhauses in Bad Doberan vom 20.03.2001 verpflichtet die Stadt Bad Doberan lt. § 4(3), einen Zuschuss zu den Personalkosten an den Kornhaus e.V. entsprechend einer abzuschließenden Vereinbarung zu zahlen. Diese abgeschlossene Vereinbarung ist in der Anlage 1 beigefügt.
Der SVV obliegt das letzte Entscheidungsrecht hinsichtlich Bewilligung (§1(2)) und Höhe des Zuschusses (§1 (3)).
Die Zahlung des ersten Abschlages für die Monate Januar bis März 2022 wurde am 07.03.2022 durch die SVV beschlossen.
Auf ihrer Sitzung am 07.03.2022 äußerte die Stadtvertretung außerdem den Wunsch, die Restzahlung des Personalkostenzuschusses für die Monate April bis Dezember 2022 direkt nach Beschlussfassung des Doppel-Haushalts 2022/2023 zu veranlassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
