Beschlussvorlage - BV/149/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt, aufgrund des beigefügten Zuschussvertrages vom 12.01.2018, für den Kornhaus e. V. den vereinbarten Zuschuss zu den Personalkosten für die ausstehenden Monate April bis Dezember 2022 in Höhe von 33.750 € (monatlich 3.750 €) auszuzahlen.

 

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Sachverhalt

 

Der Vertrag über die Nutzung des Kornhauses in Bad Doberan vom 20.03.2001 verpflichtet die Stadt Bad Doberan lt. § 4(3), einen Zuschuss zu den Personalkosten an den Kornhaus e.V. entsprechend einer abzuschließenden Vereinbarung zu zahlen. Diese abgeschlossene Vereinbarung ist in der Anlage 1 beigefügt.

Der SVV obliegt das letzte Entscheidungsrecht hinsichtlich Bewilligung (§1(2)) und Höhe des Zuschusses (§1 (3)).

 

Die Zahlung des ersten Abschlages für die Monate Januar bis März 2022 wurde am 07.03.2022 durch die SVV beschlossen.

Auf ihrer Sitzung am 07.03.2022 äußerte die Stadtvertretung außerdem den Wunsch, die Restzahlung des Personalkostenzuschusses für die Monate April bis Dezember 2022 direkt nach Beschlussfassung des Doppel-Haushalts 2022/2023 zu veranlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

28100.541900

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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