Beschlussvorlage - BV/144/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme von Zuwendungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourist-Information
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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25.04.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einem Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme der Zuwendung hat die Stadtvertretung zu entscheiden. Näheres wird über die Hauptsatzung geregelt.
Die Zuwendungen sind zweckgebunden für die Veranstaltung „Beschallung Mollistraße“ 2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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156,8 kB
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