Beschlussvorlage - BV/140/22-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatz-Satzung der Stadt Bad Doberan) zum 01.01.2022 in der anliegenden Fassung.

 

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Sachverhalt

 

Die landesdurchschnittlichen Hebesätze der kreisangehörigen Gemeinden betragen gemäß Realsteuervergleich in M-V aus dem Jahr 2019 für die:

 

Grundsteuer A  323 v. H.

Grundsteuer B  428 v. H.

Gewerbesteuer 382 v. H.

 

Da die letzte Anpassung der Hebesätze der Stadt Bad Doberan im Jahr 2008 erfolgte, ist es notwendig die Hebesätze entsprechend auf das Niveau dieser Richtwerte anzupassen.

 

Dies sieht wie folgt aus:

 

          Ursprungswert         Anpassungswert

Grundsteuer A   241 v. H.     325 v. H.

Grundsteuer B   340 v. H.     430 v. H.

Gewerbesteuer   370 v. H.     385 v. H.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

Mehreinnahmen bei 61100.401200

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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