Beschlussvorlage - BV/154/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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15.06.2022
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Gestoppt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Auf der Grundlage der §§ 5 und 22 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern KV M-V vom 13. Juli 2011, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V Seite 467) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V S. 1162) ist die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan berechtigt, die Verwaltungsgebührensatzung vom 12.06.2008 nebst Gebührenverzeichnis in überarbeiteter Form neu zu beschließen.
Es ist notwendig, die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bad Doberan vom 12.06.2008 zu aktualisieren. Die Anforderungen an die Stadtverwaltung Bad Doberan stehen im ständigen Wandel. Die Digitalisierung, Veränderung der Gesellschaft/Demographie, Flüchtlingskrisen, Coronakrise, Gestaltung der Bildung usw. sind Herausforderungen, welche auch die Stadt Bad Doberan bewältigen muss. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit muss die 14 Jahre alte Verwaltungsgebührensatzung daher angepasst werden.
Als Grundlage für die Kalkulation der Verwaltungsgebühren nutzt die Stadt Bad Doberan die Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Europa (Kostenverordnung Innenministerium – IMKostVO M-V) vom 22. Februar 2017.
Insbesondere orientiert sich die Stadt Bad Doberan bei der Höhe des angesetzten Arbeitsaufwands für Allgemeine Amtshandlungen an der Tarifstelle 1.1 der IMKostVO M-V. Die angegebenen Durchschnittswerte können übernommen werden, da es sich um vergleichbare Amtstätigkeiten handelt. Dabei kalkuliert die Stadtverwaltung mit dem betragsmäßig niedrigsten Kostensatz, welcher sich aus Sach- und Personalkosten zusammensetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass der berechnete Gebührensatz in keinem Bereich der Stadt Bad Doberan die voraussichtlichen Kosten übersteigt. Lediglich bei Amtshandlungen des Personenstandswesens orientieren wir uns an der Tarifstelle 1.7, welche gesondert in der IMKostVO M-V geregelt werden.
Die Höhe der jeweiligen Verwaltungsgebühr wurde demzufolge aus dem tatsächlichen Zeitaufwand mal Kostensatz errechnet.
Zwei Beispiele:
laut Tarifstelle 1.1 der IMKostVO M-V liegt Kostensatz pro Stunde 55,50 Euro inkl. Personal- und Sachkosten.
- So dauert die Bearbeitung einer Erklärung zur Nichtausübung eines städtischen Vorkaufrechtsgemäß §§ 24, 25, und 28 BauGB im Normalfall eine Stunde – die Verwaltungsgebühr wird daher mit einem Betrag in Höhe von 55,50 Euro festgesetzt
- Die Ausgabe einer Hundesteuer-Ersatzmarke dauert ca. fünf Minuten, sodass die Verwaltungsgebühr mit einem Betrag in Höhe von 4,70 Euro festgesetzt wird. (0,925 Euro pro Minute mal 5 gleich 4,625 Euro, gerundet 4,70 Euro)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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