Beschlussvorlage - BV/162/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über Annahme einer Geldzuwendung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Tourist-Information
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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15.06.2022
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Sachverhalt
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden. Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung.
