Beschlussvorlage - BV/162/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss genehmigte die Annahme einer Zuwendung in Höhe von 500,00 € für den Kauf von Süßigkeiten zum Osterfest am 16.04.2022.                                                          Zuwendungsgeber ist Herr Detlef Wegner.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Stadt Bad Doberan zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 der KV M-V Spenden. Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Zuwendungen dürfen vom Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Gemäß § 6 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Zuwendung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

X Produkt/Sachkonto 57500.462901

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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