19.02.2024 - 7.14 Bauvorhaben Severinstraße 8 - Neubau eines Wohn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Arenz erläutert die BV und schlägt vor, über die drei Punkte im Beschlusstext einzeln abzustimmen. Frau Hoffmeister informiert, dass zur BV ein Änderungsantrag der SPD vorliegt. Frau Joost erläutert die Änderungen in den drei Punkten und geht dabei insbesondere auf Punkt 2 ein. Herr Polzin erläutert seinen Änderungsantrag. Demnach sollte keine Befreiung über ein Mansarddach erteilt werden. Herr Klink sagt, dass das Prozedere um die Beschlussvorlage bzw. das Bauvorhaben schwer nachvollziehbar sei und an vergangene Zeiten erinnere. So seien Stellungnahmen wie zum Beispiel von der Denkmalbehörde erst auf Aufforderung übermittelt worden und die Auffassung der Verwaltung zum Vorhaben plötzlich geändert worden. Grundsätzlich spricht sich Herr Klink ebenfalls für ein Mansarddach aus und sieht den weit herausragenden Erker kritisch. Herr Fourmont vertritt die Auffassung, dass der Erker in der vorgesehenen Form zustimmungsfähig ist. Auch die anderen Abweichungen wären nach seiner Auffassung zustimmungsfähig. Herr Dr. Kleine betont die Notwendigkeit des Neubaus, sieht aber vor allem in der Abweichung der Traufhöhe Schwierigkeiten. Nach einem kurzen Austausch mit dem Investor schlägt Herr Arenz vor, die Überschreitung des Erkers von bisher 75 cm auf 30 cm zu reduzieren und Punkt 1 des Beschlusses entsprechend zu ändern. Herr Polzin erklärt sich damit einverstanden. Der Beschlusstext wird entsprechend geändert. Der Änderungsantrag ist durch die Änderung der BV obsolet und wird zurückgezogen.

 

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Beschluss:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt:

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan stimmt der festgesetzten Baulinie und der Inanspruchnahme des städtischen Flurstücks für den straßenseitigen Erker in einer Tiefe bis zu 30 cm zu.

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan stimmt folgendem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 8 „Quartier Severinstraße“ zu:
  • Flachdach statt Mansarddach an der Westfassade
  • Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe um ca. 4,50 m

 

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan stimmt dem Antrag auf Befreiung von § 9 Abs. 5 Satz 3 der Gestaltungssatzung zu, wonach der Abstand der Dachaufbauten zum Ortgang mindestens ein Sechstel der Dachlänge betragen muss.

 

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Abstimmungsergebnis über Punkt 1 des Beschlusses:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

2

3

 

Abstimmungsergebnis über Punkt 2 des Beschlusses:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

9

5

 

Abstimmungsergebnis über Punkt 3 des Beschlusses:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

1

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://baddoberan.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000125&TOLFDNR=1001924&selfaction=print