12.03.2024 - 8.1 Ersatzneubau eines Wohnhauses mit rheumatologis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Di., 12.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Ausschuss erteilt dem Architekten, Herrn Klose sowie Herrn Prof. Neeck ein Rederecht. Herr Prof. Neeck berichtet über die Tätigkeiten seiner Praxis in Bad Doberan. Zunächst im Krankenhaus, später dann gegenüber des Ärztehauses. Es kommen etwa 5000 Patienten zuzüglich deren Angehörige im Quartal zu ihm nach Doberan. Die räumlichen Grenzen seiner Praxis sind dadurch mittlerweile erreicht, weshalb er das Gebäude gegenüber erworben hat. Herr Prof. Neeck beschäftigt aktuell 28 Mitarbeiter. Ein Bistro würde nicht nur seinen Patienten und deren Angehörigen nutzen, sondern auch weiteren Gästen. Im Zuge der langen Nutzung des Gebäudes aus dem 19. Jahrhundert kam es zu massiven Umbauten, wodurch der ursprüngliche Charakter völlig verloren ging. Beim Neubau soll daher die Höhe der Nachbarbauten wieder aufgenommen werden. Frau Joost schlägt teilweise Zustimmung gemäß der Beschlussvorlage vor. Die Überschreitung der Bauflucht ist entgegen der ursprünglichen Formulierung der Beschlussvorlage in Ordnung, da dies sinnvoll ist in Bezug auf die Lage der Nachbargebäude. Herr Firzlaff fragt, ob das Bestandsgebäude nicht zu nutzen wäre. Herr Klose antwortet, dass dies nicht möglich ist da es schadstoffbelastet und feucht ist. Herr Klose sagt zudem, dass von Herrn Firzlaff angeregte Kämpfer kein Problem sind und angeordnet werden können. Herr Prof. Römhild sagt, dass er die Orientierung am Ärztehaus nicht gut findet und dass er den besseren Bauplatz eher auf dem Parkplatz sieht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt, dem Antrag auf Abweichung von den Regelungen der Gestaltungssatzung nur teilweise zuzustimmen.
- Die Bauflucht ist einzuhalten.
- Das straßenseitige Fensterband im Bereich des Treppenhauses wird abgelehnt.
- Der verglasten Front im Bereich des geplanten Bistros wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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