16.03.2021 - 6 Städtebauliche Erneuerung Bad Doberan „Altstadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 16.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Thalheim erläutert die Beschlussvorlage. Der Bauherr hat bereits einen Bauantrag gestellt. Die Rahmenplanerin hat der Abweichung von der Gestaltungssatzung zugestimmt. Der Bauherr begründet die Abweichung mit der Wirtschaftlichkeit.
Herr Großmann möchte wissen, ob barrierefreier Wohnraum entsteht und wie die Zuwegung geregelt ist. Des Weiteren möchte er die Wirtschaftlichkeit begründet haben. Ferner verweist er auf die Stellplatzablösesatzung. Die Überarbeitung sollte in der Sondersitzung zum Verkehrskonzept Thema sein.
Herr Thalheim berichtet, dass 2 Wohneinheiten im Vorderhaus barrierefrei sind. Im hinteren Teil des Grundstückes entstehen 3 Reihenhäuser.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder findet die Abweichung von der Gestaltungssatzung an dieser Stelle vertretbar.
Beschluss:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt gemäß §7 Abs. 3 der Gestaltungssatzung der Stadt Bad Doberan das Einvernehmen nach §36 BauGB für die geplanten Neubebauungen, Genehmigungsplanung mit Stand 02.02.2021, auf dem Grundstück Maxim-Gorki-Platz 2.
Die vorliegende Planung beinhaltet:
- Abbruch und Neubau des Hauptgebäudes am Maxim-Gorki-Platz, 6 WE
- Neubau von 3 WE an der rückwärtigen Grundstücksgrenze zur Dr. Leber-Straße
Abweichungen von der Genehmigungsplanung vom 02.02.2021 bedürfen einer erneuten rahmenplanerischen Stellungnahme und sofern nach §7 Abs. 3 Gestaltungssatzung erforderlich, die Zustimmung der Stadtvertreterversammlung.