16.03.2021 - 19 Einleitung Änderungsverfahren Bebauungsplan Nr. 40
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Datum:
- Di., 16.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Wortprotokoll
Herr Fourmont beantragt das Rederecht für Herrn Schwanbeck. Dies wird ihm einstimmig erteilt. Herr Schwanbeck erläutert die Beschlussvorlage. Er weist auf den Wohnungsmangel in Bad Doberan hin.
Herr Harder erscheint um 18:24 Uhr. Nunmehr sind 8 Ausschussmitglieder anwesend.
Herr Großmann erläutert den Änderungsantrag der Wählergruppen DL und AMU. Dieser lautet wie folgt:
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes 40 gem. §2 (1) BauGB zur 4. Sitzungsperiode 2021, mit einem zeichnerischen Grundentwurf vorzubereiten.
Inhalt der Änderung ist die Bauplanungsrechtliche Umwandlung der Gewerbeflächen in ein Urbanes Gebiet, mit spezifizierten und gewichteten Baufeldern (Gelb umrandet Anlage 1). Dabei sind eine GRZ von max. 0,6 und eine GFZ von max. 1,5 festzusetzen.
Die Vorbereitung hat in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu erfolgen.
Begründung:
Das Änderungsgebiet ist das letzte, große Bebauungsgebiet im Stadtbereich. Gleichzeitig gibt es viele Bedürftigkeiten, die kommunal zu beachten sind. Daher ist hier große Sorgfalt, bei maximaler Variabilität von Nöten.
Im Vorwege hatte Herr Großmann unter v.g Prämisse mit dem regionalen Planungsverband (Raumordnung), Herrn Dr. Janßen und der Kreisbauleitplanung, als Genehmigungsbehörde, Herrn Grundmann gesprochen.
Diese könnten sich, statt der jetzigen Gewerbegebietsflächen dort ein Urbanes Gebiet mit GRZ 0,6 und GFZ 1,5 (gemittelt zwischen dem Spannungsfeld aus Gewerbegebiet Eikboom-Alt und B40 Wohngebiet) vorstellen. Was darunter zu verstehen ist, siehe Anlage (Datei 2). Ein urbanes Gebiet gäbe uns als Stadt, wenn wir uns die Kontrolle bedingen (wie bei Villen B12) einen sehr großen Handlungsfreiraum und optimale Entwicklungsperspektive (aber auch eine große Sorgfaltspflicht). Interessant, dort könnten kleinere Gewerbetreibende, auch auf Ihrem Gewerbegrundstück ein Wohngebäude errichten, das nicht an den Gewerbebetrieb gebunden ist-wie bei Gewerbeflächen). Einzelhandel, Schule, Kita, Wohnen, mehrgeschossiger Wohnungsbau, etc. wären möglich, auch gemischt, auch als Mischgebäude – ohne prozentuale Wichtungsgrenzen.
Damit kann optimal auf den sich ergebenden tatsächlichen Bedarf reagiert werden.
Bei sorgsamer Entwicklung könnte sich dies bis hin zu einem kleinen Teilortszentrum entwickeln lassen.
Insbesondere in Hinblick auf Lärmschutz etc. hätten wir dort dann keine sich hieraus steigernden Probleme, da durch das Gewerbegebiet diese bereits vorgegeben sind.
Ziel ist ein besserer städtebaulicher und auch wirtschaftlicher Erfolg. Zudem dann auch ein anderer Grundstückspreis möglich sein wird, als der, den wir für die großen Gewerbeflächen derzeit kriegen.
Mit dem Bürgermeister zusammen fand im letzten Jahr auch ein Gespräch mit der Kreisnaturschutzbehörde, Frau Duwe und Herrn Grundmann vom Kreisplanungsamt statt. Dabei ging es u.a. auch um den Pflanzstreifen, bzw. dessen Änderung – da führt kein Weg rein und jegliche Änderung wäre, auch bereits im alten B-40-Verfahren, ein Versagensgrund der Genehmigung des B-Planes gewesen und muss unbedingt vermieden wären – das wäre mit diesem Änderungsantrag gesichert. Mit ein Hintergrund: die bis heute fehlenden vollständigen Ausgleichsmaßnahmen zum B-Plan 2 „Eikboom“.
Bei Verlegung der Ausgleichs- und Grünflächen würde u.U. das gesamte Verfahren und die bisherige Ausgleichsbilanz in Frage gestellt werden, bei einem Urbanen Gebiet hätten wir dagegen noch eine, zumindest theoretische „Reserve“.
Das bei der Umwandlung zu Urban, keine der anderen Beteiligten (ZVK, WBV; Verkehrsamt, etc.) seine Planungen, durch höhere oder geänderte Betroffenheit, ändern müsste, nur am Rande erwähnt.
Damit wäre es möglich, dies ggf. und in Abstimmung mit dem Kreisplanungsamt als Genehmigungsbehörde, vereinfachten Verfahren durch zu führen.
Spiel- und Sportflächen sollten fließend in naturnahe „freie“ Spiel- und Sportflächen Richtung zum Biotop übergehen – das ist die Nordwestliche Grünfläche zu den Gärten (naturnaher Übergang um nicht weitere Kompensationen auszulösen), bereits als Ansatz im jetzigen B-Plan 40 vorhanden.
Dort wäre zukünftig möglich und wünschenswert und das bei Aufgabe/Erwerb/Umlegung eines Gartengrundstückes, ein sicheren Fuß-, Rad- und Schulweg zum Buchenberg möglich wäre, der als Ziel für die KIDs den „Sport- und Spielbereich“ auf der einen Seite, die Schule fast schon auf der anderen Seite hätte. (Anlage Datei 3).
Frau Busse merkt an, dass die Planungsabsicht dem Amt für Raumordnung anzuzeigen ist. Sie weist des Weiteren darauf hin, dass das Umlegungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. B-Plan-Änderungen können erst nach Abschluss des Verfahrens vorgenommen werden.
Herr Arenz bedauert den Ablauf des Verfahrens. Die OSPA ist Eigentümerin eines Großteils der Flächen. Sie vergibt die Grundstücke nur an die eigenen Kunden. Auch die für den Bau von Mehrfamilienhäusern vorgesehene Fläche wird nicht, wie geplant, an die AWG vergeben. Herr Arenz bekräftigt, dass die Stadt mehr günstigen Wohnraum benötigt.
Herr Strahlmann ist der Meinung, dass einerseits Wohnraum benötigt wird, andererseits sollen, seiner Ansicht nach, keine neuen Wohngebiete geschaffen werden. Er weist darauf hin, dass die Stadt auch Gewerbeflächen vorhalten muss.
Herr Grammann spricht sich gegen die Reduzierung der Gewerbeflächen aus. Er hatte es so verstanden, dass die Stadt jetzt genügend Wohnraum geschaffen hat.
Herr Schwanbeck merkt an, dass in Walkenhagen gerade neue Gewerbeflächen für den ZVK und auf dem Gelände der ehemaligen Chemischen Werke geschaffen werden.
Herr Harder sieht es ebenfalls kritisch, Gewerbeflächen zu reduzieren. Des Weiteren findet er die Lärmemissionen in einem Gewerbegebiet problematisch für gleichzeitige Wohnbebauung. Er verweist auf die Fläche hinter dem Wohngebiet Thünenhof/Nienhäger Chaussee. Dort wäre Wohnbebauung möglich. Herr Arenz erklärt, dass diese Fläche nicht entwickelt werden soll.
Herr Strahlmann weist auf die zunehmende Verkehrsbelastung hin.
Herr Arenz möchte die Gewerbeflächen nur an Doberaner verkaufen. Lagerhallen sollen im Gewerbegebiet nach Möglichkeit nicht entstehen. Herr Arenz berichtet, dass die Firma Metallbau Ott gerne 8 Mitarbeiterwohnungen schaffen möchte.
Herr Großmann regt an, verschiedene Bereiche im Gewerbegebiet zu schaffen. Auch eine KiTa etc. könnte dort angesiedelt werden. Außerdem sollten die Planungen im Bauausschuss vorgestellt werden, wie in der Dammchaussee schon geschehen. Er schlägt Schallschutzmaßnahmen vor.
Herr Grammann spricht aus seiner beruflichen Erfahrung. Er sieht die Lärmemissionen im Gewerbegebiet kritisch.
Herr Schwanbeck verweist auf das funktionierende urbane Gebiet im Stadtzentrum. Er sieht die Möglichkeit, wieder Gestaltungsfreiheit zu schaffen.
Herr Fourmont fasst zusammen, dass die Stadt durch die Schaffung eines urbanen Gebietes mehr Flexibilität erhält. So sei es nach wie vor möglich, die vorgesehen Flächen als Gewerbeflächen zu entwickeln. Alternativ könne bei Bedarf, ohne dafür den B-Plan zu ändern, Wohnraum entstehen. Die alleinige Gestaltungshoheit liegt bei der Stadt Bad Doberan. Sie trägt die Verantwortung dafür, was an dieser Stelle geschaffen wird.
Die JA!-Fraktion macht sich den Ergänzungsantrag der Wählergemeinschaften AMU und DL zu Eigen. Eine entsprechende Austauschvorlage folgt.
Herr Fourmont lässt über die so geänderte Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes 40 gem. §2 (1) BauGB zur 4. Sitzungsperiode 2021, mit einem zeichnerischen Grundentwurf vorzubereiten.
Inhalt der Änderung, ist die bauplanungsrechtliche Umwandlung der Gewerbeflächen in ein Urbanes Gebiet, mit spezifizierten und gewichteten Baufeldern (gelb umrandet in Anlage 1). Die Vorbereitung hat in enger Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu erfolgen.