Beschlussvorlage - BV/195/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung der Erlebbarkeit des Klosterareals
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- UDI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.08.2022
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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30.08.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.09.2022
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Unterbrochen
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Planung für die Sanierung der Klosterstraße in Auftrag zu geben, die im Vorgriff auf die vollständige Sanierung der Straße zunächst eine Entfernung der Gehwege mit einer Anbindung der Grundstückszufahrten und die Errichtung
Eines Pflanzstreifens zum Ziel hat. Das Straßenprofil soll dem aktuellen Verkehrsaufkommen angepasst und durch Markierung versetzter Parkplätze und Pflanzkübel der Verkehr weiter beruhigt werden. Im Bereich der teileingezogenen Straße (vor dem Küsterhaus) soll die Straße so reduziert werden (4m), dass die Anlage des ehemaligen Kreuzganges besser sichtbar wird.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die verkehrsrechtliche Genehmigung bei der unteren Verkehrsbehörde des LK Rostock für einen verkehrsberuhigten Bereich in der Klosterstraße einzuholen sowie die Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde.
Sachverhalt
Die SVV hat die o.g. Maßnahme im Doppelhaushalt 2022/2023 der Stadt Bad Doberan eingestellt. Aufgrund einer Anfrage im zuständigen Bauausschuss am 24.05.2022 wurde bekannt, dass eine vollständige Erneuerung der Gehwege in der bestehenden Form geplant ist.
Durch die Erneuerung der Fußwege wird ein den Gestaltungszielen des Denkmalbereichs widersprechender Zustand verfestigt. (Im Hinblick auf eine mögliche Sanierung der Straße und auch in Bezug auf die verkehrlichen Notwendigkeiten eine fehlgeleitete Maßnahme).
Da ein positiver Bescheid vorliegt, die Straße ausnahmsweise mit in das Sanierungsgebiet einzubeziehen, besteht die Möglichkeit einer Sanierung in einem Zeitraum von 5 – 10 Jahren.
Die zur Verfügung stehenden Mittel sollten dafür genutzt werden, in einigen Bereichen wie Einfahrten und im Bereich der aufgehobenen Straße Provisorien zu schaffen, die in dem Zeitraum bis zur Sanierung den Gestaltungszielen besser entsprechen.
Die UDI- Fraktion hat zu der o. g. Maßnahme weitreichende Ideen in Form einer Präsentation vorgestellt. In beiden Teilen der Klosterstraße kann ein verkehrsberuhigter Bereich etabliert werden.
Verkehrsrechtlich sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen, dat in einer Tempo 30 Zone eine Abtrennung durch Borde nicht erforderlich ist, bzw. nicht gewünscht ist.
Durch die Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone werden die Voraussetzungen für ein behinderungsfreies Nebeneinander in dieser Anliegerstraße verbessert, die in einer bedeutsamen Parkanlage gelegen ist.
