Beschlussvorlage - BV/205/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Klassifizierung der Nienhäger Chaussee in Bad Doberan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Deborah Schmidt
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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07.11.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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08.11.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.11.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2022
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Sachverhalt
Die Klassifizierung der Straßen stützt sich auf das Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) § 8, das Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) § 3 und die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Bad Doberan.
Die Grundlage zur Erhebung der Straßenbaubeiträge ist die Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Bad Doberan § 3 (Beitragsfähiger Aufwand und Vorteilsregelung).
Um die rechtssichere Erhebung der Straßenausbaubeiträge für die Straßenbaumaßnahme Nienhäger Chaussee zu gewährleisten ist die Klassifizierung erforderlich.
Die Umstufung der ehemalige Landesstraße L 12 zur Gemeindestraße erfolgte 2017.
Ohne diese Klassifizierung können die beitragsfähigen Kosten nicht abgerechnet werden. Entsprechend der Änderung des KAG M-V § 8a Abs. 2 Satz 1 erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Land M-V auf Antrag.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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839,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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398,3 kB
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