Beschlussvorlage - BV/236/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 "Ferienhausgebiet Heiligendamm" der Stadt Bad Doberan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Kirstin Scharwies
- Einreicher:
- Bürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 49 „Ferienhausgebiet Heiligendamm“.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den vorhandenen heterogenen Rand der Gartensiedlung sowie der Gemarkungsgrenze zwischen Heiligendamm und Vorder Bollhagen
- im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen
- im Westen durch die Landesstraße L 12
- Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein touristisch genutztes Sondergebiet mit touristischen Einrichtungen, Spielplatzflächen, Flächen für Naherholung und Beherbergungsbetriebe in gewissem Umfang.
- Die Aufstellung erfolgt im Regelverfahren.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Bemerkung: Auf Grund der Vorschriften des § 24 Kommunalverfassung M-V haben folgende Mitglieder der Stadtvertreterversammlung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen:
Sachverhalt
Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Die verbindlichen Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan ist seit dem 31.08.2016 wirksam. Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden die Darstellungen für den Bereich des B-Plan Nr. 18 zu Gunsten zentrumsnaher Wohnbebauung von Wohnbauflächen in ein Sondergebiet für Ferienhäuser geändert.
Die Änderung der Darstellungen erfolgte nach einvernehmlicher Regelung im vorausgegangenen Mediationsverfahren zwischen der Stadt und dem Eigentümer der Flächen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan heraus zu entwickeln. Während die weiteren, sich aus der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ergebenden, Zielsetzungen (B-Plan Nr. 12, B-Plan Nr. 31) durch verbindliche Bauleitplanungen umgesetzt wurden, steht die Überplanung des B-Plan Nr. 18 bis dato aus. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die planerischen Zielsetzungen vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung des Ortsteils Heiligendamm zu überprüfen und die Größe des Plangebietes dementsprechend anzupassen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Regelung der Kostenübernahme abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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872,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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307,6 kB
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