Beschlussvorlage - BV/240/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über eine Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die Satzung über eine Veränderungssperre ist der Vorlage als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ beschlossen (BV/232/22-01). Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB vom 19.12.2022 bis zum 03.01.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

 

Die Veränderungssperre stellt ein Sicherungsinstrument der Bauleitplanung dar. Die Zweckbestimmung besteht in der Sicherung solcher städtebaulichen Zielvorstellungen, die Gegenstand einer Bauleitplanung sind, deren Aufstellung zwar beschlossen wurden, die aber noch nicht rechtskräftig sind. Mit dem Erlass der Veränderungssperre soll im Hinblick auf die städtebaulichen Zielsetzungen, die mit der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ verfolgt werden, eine entgegenstehende Entwicklung dieses Gebietes verhindert werden.

 

Das Planungsziel besteht in der Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ zur Anpassung an die wirksame 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Doberan sowie zur Beseitigung des Rechtsscheins im Zusammenhang mit der entstandenen Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Wirksamkeit des B-Plan Nr. 18.

 

Mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre vor.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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