Beschlussvorlage - BV/242/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung einer Satzung über einen besonders geschützten Landschaftsbestandteil gem. beigefügtem Satzungsentwurf, samt Anlagen „Alte Gärtnerei Kammerhof“.

Diese sollte in der Aufstellung der 5. Änderung zum FNP Aufnahme finden.

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Sachverhalt

 

Auf dem Gelände der alten Gärtnerei und anliegend bis zur Klostermauer, hat sich in der Vergangenheit ein besonderes Refugium herausgebildet, das es besonders zu schützen gilt. Naturschutzausführungsgesetz und Kommunalverfassung geben der Kommune hierfür das Recht, eine derartige Schutzsatzung zu erlassen.

Laut derzeitig gültiger 4. Änderung des FNP handelt es sich hierbei überwiegend um Grünland, in kleinen Bereichen werden W-Gebiete mit einbezogen.

Das betreffende Gebiet hat sich im Laufe der Jahre zu einem, im urbanen Raum einzigartigem, Refugium eigener Biotopstruktur entwickelt und erfüllt mannigfaltige Funktionen, wie z.B.:

  • Historische Zuordnung zur Gärtnerei des Wirtschaftshofes „Kammerhof“ des Kloster Bad Doberan mit anliegender Klostermauer und Wollscheune, insbesondere Nahrungsversorgung für viele, dort lebende Tiere (Vögel, Fledermäuse, etc.),
  • Rückzugsort vieler, aus dem urban verdichtenden Raum verdrängter Lebewesen,
  • sehr umfangreiche, vielfältige Futterquelle für überwinternde Arten,
  • Erhalt und Verbesserung des Klein- und Stadtklimas, sowie der Luftreinhaltung,
  • Belebung des Ortsbildes samt Erholungsfunktion,
  • Natürliches Gliederungselement zwischen Kloster, Kammerhof und Wohngebiet der Nienhäger Chaussee,
  • Schutz der Ufer- und Randvegetation am Bollhäger Fließ und Hochwasserschutz-/retentionsgebiet, am Zusammenfluss der Doberaner Stadtbäche,
  • Regenrückhaltung und Grundwasserneubildung,
  • Erhalt der Uferrandfauna und –flora mit den benötigten Rückzugsorten,
  • Erhalt und Förderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Halt des Bodenwassers für die moorigen Böden und Moore des Klostergeländes,
  • Refugium für etliche, im urbanen Raum nahezu verdrängte Gehölzarten.

 

Nach Einstufung der Landesforst der Größe nach als Wald bewertet, bietet eine derartige Satzung der Gemeinde die besondere Möglichkeit, hier darüber hinaus für die Bewahrung und Entwicklung, gerade im Hinblick auf Bauleitplanung und eine gesunde städtische Entwicklung, Sorge zu tragen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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