Beschlussvorlage - BV/352/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt,

 

  1. Dass die Gemeinde für das Programmjahr 2024 Städtebauförderungsmittel i.H. v. 3.900.000,00 € beantragt
  2. Die Prioritätenliste der konkreten Einzelmaßnahmen in Form einer schwerpunktmäßigen und problemorientierten Rang- und Reihenfolge (Anlage 1)
  3. Die in 2024 fällig werdenden Förderungsmittel:

 

191.250,00 € Programm LZ 2020 (Eigenanteil LZ 2020 63.750,00 €)

307.500,00 € Programm LZ 2021 (Eigenanteil LZ 2021 102.500,00 €)

796.500,00 € Programm LZ 2022 (Eigenanteil LZ 2022 265.500,00 €)

 

  1. Für den voraussichtlich abruffähigen Anteil des zum Programmjahr 2024 angemeldeten Mittelbedarfs in Höhe von 195.000,00 € werden die Fördermittel in den Haushalt aufgenommen und die Eigenmittel über 65.000,00 € bereitgestellt.
  2. Insgesamt werden somit 1.490.250,00 € (Eigenanteil in den Haushalt 2024 aufgenommen.

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Städtebauförderung, wird ein weiterer Förderantrag fällig. Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung werden die letzten verbliebenen Maßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt beantragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

3.900.000,00

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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