Beschlussvorlage - BV/360/23
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB
B-Plan Nr. 43 – „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.11.2023
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit dem Zweckverband Kühlung und der Pyrus GmbH zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 43 – „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“ der Stadt Bad Doberan.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen
Sachverhalt
Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 43 „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“ auf. Der Zweckverband Kühlung beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes den Neubau ein Sozialgebäude sowie Kfz- und KW-Hallen zu errichten. Die Pyrus GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Lagerhalle zum Betrieb eines Großhandelsunternehmens für Fahrzeugteile. Mit dem städtebaulichen Vertrag soll die Übernahme der Kosten durch die von der Bauleitplanung bevorteilten Unternehmen geregelt werden.
Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan obliegt die Entscheidung über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bei Werten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro dem Hauptausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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298,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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198 kB
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