Beschlussvorlage - BV/360/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB mit dem Zweckverband Kühlung und der Pyrus GmbH zur Regelung der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 43 – „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“ der Stadt Bad Doberan.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 43 „Erweiterung Gewerbegebiet Walkenhagen“ auf. Der Zweckverband Kühlung beabsichtigt, im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes den Neubau ein Sozialgebäude sowie Kfz- und KW-Hallen zu errichten. Die Pyrus GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Lagerhalle zum Betrieb eines Großhandelsunternehmens für Fahrzeugteile. Mit dem städtebaulichen Vertrag soll die Übernahme der Kosten durch die von der Bauleitplanung bevorteilten Unternehmen geregelt werden.

Gem. § 6 Abs. 3 Nr. 12 der Hauptsatzung der Stadt Bad Doberan obliegt die Entscheidung über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bei Werten von 50.000 Euro bis 500.000 Euro dem Hauptausschuss.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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