Beschlussvorlage - BV/364/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Doberan.

 

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Sachverhalt

 

Durch die Bebauung im B-Plan 11 und 12 (Kammerhof) und B-Plan 40 wurde es erforderlich die zu reinigenden Straßen neu zu beurteilen. Aus diesem Grund wurden die Hauptverkehrsstraßen mit in den Reinigungsplan der maschinellen Reinigung aufgenommen. Durch die Umwidmung der Nienhäger Chaussee in eine Hauptverkehrsstraße der Stadt und die neue Bebauung ist auch hier die vollständige Aufnahme in die maschinelle Reinigung erforderlich.

Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher die 1. Änderung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad zuzustimmen, um die Gebühren auf diejenigen umzulegen zu können, die die Einrichtung in Anspruch nehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

54501.43223 Straßenreinigung / Winterdienst

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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