Beschlussvorlage - BV/417/24
Grunddaten
- Betreff:
-
kostenloses Parken für Ehrenamtler
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- CDU Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
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Vorberatung
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18.03.2024
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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19.03.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.03.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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15.04.2024
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie städtische Parkplätze den in Bad Doberan tätigen Ehrenamtler während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit kostenlos zur Nutzung überlassen werden können. Eine ggfs. notwendige Änderung der entsprechenden Gebührensatzung ist vorzubereiten.
Sachverhalt
Ehrenamtler leisten einen immens hohen Beitrag im sozialen Miteinander unserer Stadt. Sie verbringen nicht nur ihre Freizeit im Sinne der Gemeinschaft, sie sind in vielen Bereichen auch unverzichtbar. Sie leisten einen hohen Beitrag für die Allgemeinheit.
Bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist es notwendig, mit dem eigenen, privaten PKW zur Tätigkeitsaufnahme zu fahren, weil es bspw. direkt im Anschluss an die berufliche Tätigkeit anschließt. Daher ist die ehrenamtlich tätige Person meist auch auf die kostenpflichtig verfügbaren, öffentliche Parkplätze angewiesen. Somit zahlen letztendlich diese Mitbürger für ihren ehrenamtlichen Einsatz im Dienste der Allgemeinheit.
Es wird vorgeschlagen, ehrenamtlich tätige Personen für den Zeitraum ihrer Tätigkeit (bspw. Dauer des Trainings oder der Sportveranstaltung) auf den gemeindeeignen kostenpflichtigen Parkplätzen, von der Verpflichtung zur Entrichtung von Parkentgelten zu befreien. Umgesetzt werden könnte dies mittels einer gesonderten Parkmarke oder der zur Verfügungstellung entsprechender Parkplätze für diesen Zeitraum. Genutzt werden können diese dann mit einem entsprechende Berechtigungsschein, welcher an die Vereine für die einzelnen Tage und Zeiten auszugeben ist.
