Beschlussvorlage - BV/418/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Grünordnungssatzung von 2005 zu aktualisieren.

Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

  • Differenzierung (entsprechend dem jetzigen § 2 Abs. 1) zwischen den einzelnen Anlagen
  • besonderer Schutz für folgende Anlagen: Kamp, Palais-Garten und südlicher sowie westlicher Teil der Klosteranlage
  • In diesen besonders geschützten Anlagen ist Folgendes untersagt: Beschmieren und Beschädigen von Mauern, Bepflanzung, Mobiliar usw., Lärmerzeugung, Zünden von Feuerwerkskörpern, Konsum von alkoholischen Getränken und anderen Drogen, Füttern der Wasservögel auf den Bächen und Teichen
  • Folgendes ist dort geboten: Leinenzwang für Hunde, Beseitigung des Hundekots durch die Hundehalter, Beseitigung von Müll durch die Verursacher
  • Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. 

 

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Sachverhalt

 

Vor allem der Kamp, aber auch Palais-Garten und Teile der Klosteranlage sind aufwendig möbliert und bepflanzt. Sie erfüllen die Funktion eines Kurparks. Leider werden immer wieder die Bauten und Möbel beschmiert, beschädigt oder verstellt. Müll bleibt liegen, Hunde laufen frei herum, Feuerwerkskörper werden gezündet, Alkohol und andere Drogen werden tagsüber deutlich sichtbar konsumiert. Kurgästen und Touristen bietet sich nicht nur ein unattraktiver Anblick, sondern sie werden auch vom Verhalten einiger Personen und Tiere abgeschreckt. Die Einheimischen (Steuerzahler) haben erst recht gepflegte, ruhige und einladende Grünanlagen verdient, zum Spazierengehen und Verweilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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