Beschlussvorlage - BV/478/24-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Doberan für das Jahr 2024 mit ihren Anlagen.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt Bad Doberan unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan diese Stellen nicht enthält.

 

Der Nachtragsstellenplan der Stadt Bad Doberan für das Haushaltsjahr 2024 ist erforderlich, da zwei neue Stellen im Amt für Zentrale Dienste, im Bereich Finanzen und EDV, zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden sollen.

 

Die ausgewiesene Änderung im Stellenplan erfordert eine Erstellung eines Nachtragshaushaltes.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

11200.5022 / Personalkosten

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...