Beschlussvorlage - BV/536/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss beschließt, für das erneute Vergabeverfahren für die freiberuflichen Leistungen der TGA-Planung am Wirtschaftsgebäude im Klostergelände die Zuschlagskriterien:

 

Honorar 30 %

Qualität der Referenzobjekte 30 %

Qualität des Personals 40 %

festzulegen.

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Sachverhalt

 

Die Kostenschätzung zuzüglich Mehrkosten durch den Auftragnehmerwechsel, beläuft sich auf ca. 342.006,- EUR brutto (ca. 287.400,- EUR netto).

 

Die vorliegende erneute Vergabe der TGA-Planungsleistungen, wird aufgrund gravierender

Pflicht- und Vertragsverletzungen des zuvor beauftragten TGA-Planungsbüros notwendig. Das Vertragsverhältnis musste am 13.12.2024 außerordentlich, aus wichtigem Grund, fristlos

gekündigt werden.

Unter anderem wurden Aufgabenstellungen missachtet, Fristen verstreichen lassen,

Zuarbeiten zu anderen Planern ungenügend übergeben, keine Abstimmungsprozesse

durchgeführt und insbesondere die Kostenberechnung und weiterführende Leistungen nicht

vorgelegt. Dies bedeutet einen bis dato schon grundlegenden Verzug und Mehrkosten

für die im Bauablauf folgenden Akteure.

 

Dem ursprünglichen Auftragnehmer wurde bereits im Vorlauf zum Kündigungsschreiben

angekündigt, dass die Stadt die entstandenen Mehrkosten sowie den nun zu erwartenden 20%igen Einarbeitungszuschlag für den neuen Auftragnehmer einfordert und im Zweifel gerichtlich einklagt.

 

Gemäß §§ 106 und 119 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) i.V.m. § 14 VgV (Vergabeverordnung) muss eine EU-weite Ausschreibung erfolgen. Es wird ein offenes Verfahren durchgeführt.

Über diese Einleitung des Vergabeverfahrens und die Art der Vergabe wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.01.2025 ein separater Beschluss gefasst.

 

Da es sich um eine freiberufliche Leistung handelt, schlägt die Vergabestelle vor, folgende

Zuschlagskriterien festzulegen:

 

Honorar/Preis 30 %

Qualität der Referenzobjekte 30 %

Qualität des Personals 40 %.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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