Beschlussvorlage - BV/552/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt, den finalen Beschluss einer kommunalen Wärme-planung und die Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen nicht in 2025 zu fassen sondern ins 1. Halbjahr 2028 zu verschieben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Unmittelbar vor der Neuwahl der Stadtvertretung am 09.06.2024 wurde beschlossen, die Wärmeplanung für die Stadt Bad Doberan zu beauftragen und innerhalb von 12 Monaten abzuschließen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen demgegenüber für Städte in der Größe Bad Doberans eine Frist bis zum 30.06.2028 vor. Laut Wärmeplanungs- gesetzt (WPG) § 4 Abs. 2 Nr. 2 (vgl. Anlage 1a) ist die Stadt Bad Doberan verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erstellen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum in einer Art vorauseilenden Gehorsam der Abschluss des Prozesses bereits 3 Jahre vor Fristablauf vorgesehen wird. Eine „Belohnung“  für den vorzeitigen Beschluss einer Wärmeplanung ist nicht vorgesehen. Es wurden/werden vielmehr erhebliche Steuermittel vorfristig ausgegeben, wofür es noch gar keine Notwendigkeit gibt. Außerdem haben die beiden stärksten Parteien im neuen Bundestag ange-kündigt, dass Gebäudeenergiegesetz (GEG) abzuschaffen bzw. deutlich abzuschwächen, siehe dazu folgenden Auszug aus dem CDU-Wahlprogramm: „Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein. Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.“ Die für die Wärmeplanung getätigten Ausgaben der Stadt Bad Doberan könnten sich also im Nachhinein als obsolet erweisen. Dass diese zu einem Großteil gefördert werden, ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um das Geld der Steuerzahler handelt.

 

Für bestehende Gebäude gibt es nach dem GEG Übergangsfristen, um eine fossile Heizung auszutauschen bzw. auf das Heizen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien umzustellen (vgl. Anlage 1b). Wenn die Kommune jedoch auf der Grundlage ihrer Wärmeplanung eine Gebietsausweisung zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet beschlossen und veröffentlicht hat, gelten die Vorgaben des neuen GEG nach Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe (vgl. Anlage 2) und nicht erst ab dem 01.07.2028.

 

Ein vorzeitiger Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung und die Gebietsaus- weisung von Wärmenetzen würde also dazu führen, dass die Bürger und Unter-nehmen die Bedingungen des GEG unnötigerweise vorfristig einhalten müssten und zum Einbau ggf. teurer Heizungslösungen gezwungen sind. Im Sinne der Bürger und Unternehmen unserer Stadt ist es geboten, die Technologieoffenheit bei der Heizungswahl so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Außerdem ist es aufgrund der gegenwärtigen politischen Konstellation und des Wahlprogramms der Partei, die voraussichtlich den nächsten Bundeskanzler stellen wird, im Rahmen des Möglichen, dass die gesetzlichen Grundlagen gestrichen oder zumindest abgeschwächt werden. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...