Beschlussvorlage - BV/557/25

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung der

Stadt Bad Doberan für das Jahr 2025 mit ihren Anlagen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt

Bad Doberan unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete

eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und

der Stellenplan diese Stellen nicht enthält.

 

Der Nachtragstellenplan der Stadt Bad Doberan für das Haushaltsjahr 2025 ist

erforderlich, da eine neue Stelle im Amt für Stadtentwicklung, im Bereich

Gebäudemanagement geschaffen werden soll.

 

Bei der jetzigen Stellenplanerweiterung handelt sich um eine zusätzliche Stelle in

Entgeltgruppe 9a TVöD (Teil A - Verwaltung).

 

Die ausgewiesene Änderung im Stellenplan erfordert eine Erstellung eines

Nachtragshaushaltes.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

47.500 € (6 Monate)

11401/5022, 5032, 50526, 5090,50614

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

Loading...