Beschlussvorlage - BV/557/25
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Doberan für das Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.03.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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25.03.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.04.2025
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Bereit
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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Sachverhalt
Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt
Bad Doberan unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete
eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und
der Stellenplan diese Stellen nicht enthält.
Der Nachtragstellenplan der Stadt Bad Doberan für das Haushaltsjahr 2025 ist
erforderlich, da eine neue Stelle im Amt für Stadtentwicklung, im Bereich
Gebäudemanagement geschaffen werden soll.
Bei der jetzigen Stellenplanerweiterung handelt sich um eine zusätzliche Stelle in
Entgeltgruppe 9a TVöD (Teil A - Verwaltung).
Die ausgewiesene Änderung im Stellenplan erfordert eine Erstellung eines
Nachtragshaushaltes.
