Beschlussvorlage - BV/520/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses BV/232/22-01 vom 05.12.2022 zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Villenbebauung Heiligendamm“ gefasst. Hintergrund war die Aussage des Amtes für Raumordnung und Landesplanung, dass die weitere bauliche Entwicklung Bad Doberans in Form von Aufstellung von neuen Bebauungsplänen durch den nicht umgesetzten B-Plan Nr. 18 mit ca. 450 möglichen Wohneinheiten behindert ist. Diese Rechtsauffassung vertritt das Amt für Raumordnung und Landesplanung nunmehr nicht mehr. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Beschluss zur Einleitung des Aufhebungsverfahrens vom 05.12.2022 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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