Beschlussvorlage - BV/570/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Bad Doberan beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung des Ministeriums zur Umwidmung von Fördergeldern, die Förderung einer privaten Maßnahme im Sanierungsgebiet. Die Förderung beträgt pauschal 90.000,00 € und wird über den Sanierungshaushalt, aus dem Kontingent 2021 zur Förderung privater Maßnahmen, finanziert.

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Sachverhalt

 

Beantragt wurde eine Förderung zum Um- und Anbau sowie der Sanierung des bestehenden Wohnhauses am Wallbach 9. Die Maßnahme zeichnet sich durch ihre Besonderheit aus, dass das Objekt Bestandteil der Klostermauer und somit des Denkmalbereiches ist. Die Förderung sichert den Erhalt der Substanz und fügt ihn einer langfristigen Nutzung zu. Das Objekt wird als G3.3 Maßnahme als besonders erhaltenswert betrachtet. Die Stadtverwaltung möchte das Vorhaben daher über die Bedingungen unter Buchstabe G 6.4 Städtebauförderrichtline hinaus fördern.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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