Beschlussvorlage - BV/573/25

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses (BV/184/22) für den Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Bad Doberan "Photovoltaikanlage nördlich von Stülow".

 

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Bad Doberan hat in ihrer Sitzung am 26.09.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Bad Doberan "Photovoltaikanlage nördlich von Stülow" gefasst. Ziel der Planung war die Schaffung von Baurecht für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im 110m Streifen entlang der Bahntrasse von Bad Doberan

in Richtung Wismar, mit einer Gesamtgröße von rund 10 ha (ca. 7 ha Gebiet Bad

Doberan), (Flurstücke 102, 103, 104, 107, 108 der Gemarkung Bad

Doberan, Flur 2). Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Vorhabenträger das Vorhaben an dem Standort nicht umsetzen kann, da es sich im Landschaftsschutzgebiet befindet. Der Aufstellungsbeschluss ist daher aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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