Beschlussvorlage - BV/071/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die SVV beschließt die Einleitung eines bauaufsichtlichen Einschreitens des Landkreises mit dem Ziel der Lösung dieses städtebaulichen Missstandes.

 

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Sachverhalt

 

Am 10.10.1995 begann der Bauherr aus Siegburg mit dem Abriss zweier freistehender Wände seine Aktivitäten zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses. Während der sporadischen Bauzeiten lebt er ohne sanitäre Einrichtungen in einem Wohnwagen, welcher sich im Kellergrundstück befindet. Seine Fäkalien und den Müll entsorgt er illegal.

Nach umfangreichen Akteneinsichten im Jahr 2020 wurde deutlich, dass nach genügend Korrespondenzen, Gesprächen in Ämtern und Bußgeldbescheiden sichtbar wurde, dass der Bauherr nicht Willens und in der Lage ist (er ist 78 Jahre alt), dieses Gebäude in alleiniger Aktivität – so seine letzten Äußerungen in Bad Doberan im November 2020 - zu errichten. Jahrelanger Baustillstand, Beschwerden der Anlieger wegen Baulärm (stundenlanges Hämmern mit einem Hammer gegen alte Fundamente, Säubern von Abrissziegelsteinen usw.) sowie das Nichteinhalten der Baugenehmigung sind weitere Gründe dieses Schrittes. Einen Termin beim Bürgermeister am 30.11.2020 ließ er platzen. Einen Baufortschritt gibt es seit Jahren nicht. Im Einvernehmen mit dem Landkreis (Schreiben vom 06.04.2021) wird dieser Weg empfohlen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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