Beschlussvorlage - BV/076/21
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen / Gebietsänderung, hier: barrierefreier Strandzugang mit Einstiegshilfe in die Ostsee im Seeheilbad Heiligendamm
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.08.2021
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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24.08.2021
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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31.08.2021
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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08.09.2021
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.09.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen (Gebietsänderung) für den Bereich um den barrierefreien Strandzugang mit Einstiegshilfe in die Ostsee gemäß § 1 Abs. 3 Wasserstraßengesetz (WaStrG) nachträglich zu beantragen.
Sachverhalt
Der barrierefreie Strandzugang mit Einstiegshilfe wurde im Jahr 2016 errichtet. Der Maßnahme haben sowohl das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund als auch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt.
Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (WaStrVermG) vom 21.05.1951 stehen die Bundeswasserstraßen, hier: die Ostsee, im Eigentum des Bundes. Hierbei handelt es sich um gemeindefreie Wasserflächen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 WaStrG kann das jeweilige Bundesland das Eigentum des Bundes an Seewasserstraßen unentgeltlich nutzen, wenn die Nutzung öffentlichen Interessen dient und der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben des Bundes nicht entgegen steht bzw. deren Erfüllung nicht beeinträchtigt. Das Land kann diese Nutzungsbefugnis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 3 WaStrG im Einzelfall auf einen Dritten übertragen, wenn die Nutzung öffentlichen Interessen dient.
Die Inkommunalisierung gemeindefreier Wasserflächen stellt eine Gebietsänderung der Gemeinde nach § 11 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern dar.
Die Gebietsänderung kann nur durch Entscheidung des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern oder durch Gesetz vorgenommen werden.
Zu erwartende Kosten: ca. 1.500 EUR für Vermessung mit Erstellung der Übersichtskarte zum Antrag.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,1 kB
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