Beschlussvorlage - BV/111/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung verlängert die Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde gemäß § 24 und § 27 KiföG MV für ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2022.

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Elternbeitragsfreiheit seit dem 01.01.2020 und der damit einhergehenden Finanzierung durch das Land, die Gemeinden und den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, ist die Stadt Bad Doberan nur noch durch den pauschalen Gemeindeanteil an den Kosten der Entgelte beteiligt.

 

Die Gemeinden beteiligen sich an den Kosten der Kindertagesförderung mit einer kindbezogenen Pauschale, für die Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde haben.

 

Der Gemeindeanteil pro Kind in der Kindertagesförderung betrug im Jahr 2021 monatlich 152,76 Euro. Ab dem Jahr 2022 wird die Höhe der monatlichen Gemeindepauschale jährlich durch Erlass des für Kindertagesförderung zuständigen Ministeriums festgesetzt.

 

Aufgrund der Dringlichkeit vieler Entgeltanträge durch Laufzeiten können viele Beschlussvorlagen nur als Tischvorlage eingebracht werden bzw. werden zu spät durch die Stadtvertretung, nach Laufzeitbeginn, behandelt und beschlossen.

 

Dem kann mit Ermächtigung des Bürgermeisters entgegengewirkt werden und das gemeindliche Einvernehmen kann rechtzeitig zu Laufzeitbeginn erteilt werden.

 

Bereits per Beschluss 089/20 hat die Stadtvertreterversammlung dem Bürgermeister der Stadt Bad Doberan die Wahrnehmung der Aufgaben der Gemeinde gemäß § 24 und § 27 KiföG MV, im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (Abschluss von Entgeltverhandlungen), zwischen dem Landkreis Rostock und den Trägern der jeweiligen Kindertageseinrichtung mit Sitz in Bad Doberan mit sofortiger Wirkung übertragen.

 

Die Verwaltung wird die Stadtvertretung weiterhin halbjährlich über die Ergebnisse der Entgeltverhandlungen informieren.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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