Beschlussvorlage - BV/125/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Priorisierung bei der Vergabe/Reservierung von
Grundstücken im Bebauungsplan Nr. 40
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Nancy Drefahl
- Einreicher:
- JA!, AMU, DL, JUS
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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25.01.2022
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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01.02.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.02.2022
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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07.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung beschließt, dass die Stadtverwaltung verbindliche Reservierungen von Grundstücken im B-Plan 40 an Bedingungen knüpft (Anlage 1) und im Sinne der Planungshoheit durch ein öffentliches Bewerbungsverfahren eine Vorbewertung vornimmt. Diese ist den Ausschüssen und der SVV nach Erstellung zur abschließenden Bewertung bzw. Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Das B- Plan- Gebiet Nr. 40 ist seit April 2021 rechtskräftig, das Umlegungsverfahren ist abgeschlossen. Für den B- Plan 40 befindet sich derzeit ein Aufstellungsbeschluss eines Änderungsverfahrens in Vorbereitung (Beschluss SVV v. 26.04.21), mit dem Ziel den nördlichen Teil des B-Plan 40 (Eigentum der Stadt) in ein urbanes Gebiet umzuwandeln. Die Nachfrage an Grundstücken übersteigt das zu erwartende Angebot an Parzellen derzeit um das Doppelte.
Um der Planungshoheit der Stadt Rechnung zu tragen, dem Zweck eines urbanen Gebietes gerecht zu werden und Faktoren wie Gewerbesteuereinnahmen, Schaffung von Wohnraum und dringend benötigter Infrastruktur stärker zu berücksichtigen, bedarf es einer Priorisierung potentieller Käufer/Pächter von Grundstücken. Die Priorisierung soll zuvor unter Zuhilfenahme einer Punktwertung (siehe Anlage) durch die Verwaltung vorgenommen werden und nach Abschluss den Fachausschüssen und der SVV zur Entscheidung vorgelegt werden. Damit erfüllen wir unsere besondere Sorgfaltspflicht, die wir den Bürgern, dem Landkreis, als auch dem Amt für Raumordnung zugesichert haben.
Die Auswahlkriterien sollen auf der Website der Stadt veröffentlicht werden, um allen Interessenten gleiche Ausgangsbedingungen zu bieten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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91,1 kB
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