Beschlussvorlage - BV/143/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Bad Doberan beschließt, dass der Zuschlag für im Rahmen einer Freihändigen Vergabe nach Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 ausgeschriebenen Planungsleistungen für die TGA Planung „Erweiterungsbau Buchenbergschule", Leistungsphasen 1-8, in Auswertung aller

Zuschlagskriterien, an das Büro mit der Bieter-Nr. 1, erteilt werden kann.

Es werden zunächst die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Die anschließende Fortführung des Auftrages mit den entsprechenden Leistungsgrenzen für die Leistungsphasen 4 bis 8 wird über gestufte

Anschlussaufträge erfolgen. Der Bieter Nr. 1, hat das nach vorab dem festgelegten und den Bietern mit den Vergabeunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterium Preis, wirtschaftlichste Angebot

eingereicht. Das Gesamthonorar beträgt 114.591,62 EUR (brutto) inkl. Nebenkosten.

 

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Sachverhalt

Für die „Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg“ in Bad Doberan ist ein Erweiterungsbau zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Schulstandortes geplant. Hintergrund ist, dass die vorhandenen Raumkapazitäten einer zeitgemäßen Beschulung und Umsetzung des Schulentwicklungskonzeptes nicht mehr gerecht werden.

Für die Ermittlung des erforderlichen Gesamtleistungsumfanges der Objektplanung und dessen

Kosten, ist mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.10.2021 das Architektenbüro Leuschner Gänsicke GbR aus Hamburg, stufenweise beauftragt worden. Um die Gesamtplanungsunterlagen zu erstellen, ist die separate Beauftragung eines Planungsbüros für Technische Gebäudeausrüstung erforderlich. Diese Planungsleistung war nicht Bestandteil der vorangegangenen EU weiten Ausschreibung zur

Objektplanung. Um prüffähige Komplettunterlagen zur baufachlichen Prüfung zu erstellen, ist die nun vorgesehene stufenweise Beauftragung der TGA Planung notwendig. Das baufachliche Prüfergebnis stellt die Grundlage für die Ausreichung des avisierten Zuwendungsbescheides durch das

Landesförderinstitut M-V dar. Die anschließende Fortführung des Auftrages mit den entsprechenden Leistungsgrenzen für die Leistungsphasen 4 bis 8 ist über gestufte Anschlussaufträge beabsichtigt.

 

Zur Ermittlung eines geeigneten und leistungsfähigen Planungsbüros wurde unter Anwendung der geltenden Vergabevorschriften eine Freihändige Vergabe nach Vergabeerlass M-V vom 12.12.2018 durchgeführt. Von vier aufgeforderten Büros, wurde aus Kapazitätsgründen kein Angebot abgegeben. Im Anschluss wurden nochmals drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Die Beschlussempfehlung basiert auf dem Ergebnis der nun durchgeführten zweiten Freihändigen

Vergabe und entspricht dem beigefügtem Vergabevorschlag vom 08.02.2022.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

 

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

21501 03322

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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