Informationsvorlage - BV/160/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Empfehlungsvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Bad Doberan empfiehlt, dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 25 „Sondergebiet Hotel, Thalasso-Zentrum, Öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm“, in der Fassung der 4. Änderung zuzustimmen.

 

Sachverhalt:

 

Zum Vorhaben „Neubau einer Hotel-Pension mit Hotelshops und Tiefgarage“ in der Seedeichstr. 1 in Heiligendamm, hat der Vorhabensträger einen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 25 „Sondergebiet Hotel, Thalasso-Zentrum, Öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm“, in der Fassung der 4. Änderung gestellt.

 

Entsprechend des genannten B-Planes, sind Nebenanlagen und Stellplätze nach

Festsetzung Text, Teil B, außerhalb der überbaubaren Flächen unzulässig.

 

Der Vorhabensträger beantragt die Genehmigung zur Überschreitung der Baugrenze in Richtung Norden (Seedeichstraße). Zweck ist die Errichtung von Nebenanlagen wie Terrasse, Treppen, um die Erreichbarkeit des Gebäudes, insbesondere des Erdgeschosses mit der gewerblichen Nutzung, zu gewährleisten.

 

Durch die genehmigte und bereits ausgeführte Anhebung des Kellergeschosses um ca. 1,50 m, ist eine Höhendifferenz zum öffentlichen Verkehrsraum entstanden. Diese soll im gegenständlichen BA 2 barrierefrei überwunden werden.

 

Der Bereich umfasst in Teilen die Flächen, die der Vorhabensträger von der Stadt Bad Doberan erworben hat.

 

Die Stadt Bad Doberan muss in diesem Zusammenhang keine Kosten tragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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