Beschlussvorlage - BV/272/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt eine Änderung der Gestaltungssatzung zur Vereinfachung der Nutzung von Solarenergie.

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzung gem. dem angehängten Vorschlag zu ändern bzw. zu aktualisieren und diese zur nächsten Stadtvertretersitzung zur Entscheidung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

 

Für die Stadt Bad Doberan wird derzeit ein Klimaschutzkonzept mit dem Ziel erarbeitet, Maßnahmen zur Reduzierung und Verminderung des CO² -Ausstoßes zu ermitteln und durch deren Umsetzung – etwa der Sanierung von Gebäuden oder den Einsatz erneuerbarer Energien - einen aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.

 

Die Gestaltungssatzung der Stadt Bad Doberan (in der derzeit geltenden Fassung) schränkt die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich der Satzung bei der Nutzung erneuerbarer Energien jedoch stark ein. Die Stadtverwaltung haben in letzter Zeit mehrere Anfragen erreicht, da Bürger Photovoltaikanlagen auf Gebäuden im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung errichten möchten. Durch die strengen Vorgaben ist eine Installation jedoch meist technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich. Aus demselben Grund scheiden Photovoltaikanlagen z.B. auf der Mehrzweckhalle in der Verbindungsstraße sowie der Sporthalle am ZOB aus.

 

Zwar besteht gem. § 67 Abs. 3 Landesbauordnung M-V die Möglichkeit, im Einzelfall Abweichungen von der Gestaltungssatzung zuzulassen. Angesichts der absehbaren Zunahme von Anträgen zu Photovoltaikanlagen und im Sinne des Bürokratieabbaus ist es geboten, die Nutzung erneuerbarer Energien zu vereinfachen und gleichzeitig dem bestehenden, hohen gestalterischen Anspruch der Innenstadt zu genügen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

X

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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