Beschlussvorlage - BV/354/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die beiliegende Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 mit ihren Anlagen.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 47 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Haushaltssatzung von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

 

Einnahmen

 

Keine haushaltsmäßige Berührung

x

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle

 

Deckungsvorschlag

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

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Anlagen

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