Beschlussvorlage - BV/487/24
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Marco Jürß
- Einreicher:
- AfD Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
04.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
|
Vorberatung
|
|
|
05.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Menschen mit Behinderung
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
|
Vorberatung
|
|
|
14.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
09.12.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, den § 11 Absatz 2 der am 30.09.2024 beschlossenen
Geschäftsordnung durch folgenden umformulierten und ergänzten Wortlaut zu
ersetzen.
§ 11 (2) Stadtvertreter, die gegen das Gesetz oder diese Geschäftsordnung
verstoßen, sind vom Stadtpräsidenten zur Ordnung zu rufen. Nach dreimaligem
Ordnungsruf während einer Sitzung kann der Stadtpräsident einen Sitzungsaus-
schluss verhängen. Gegen Stadtvertreter, die durch Äußerungen welche die Straftat-
bestände der Volksverhetzung (wie zum Beispiel nationalsozialistisches Gedanken-
gut), Beleidigung, Verleumdung, böswillige Unterstellung, und ähnliches erfüllen oder
anderweitig gegen das Gesetz verstoßen, kann der Stadtpräsident einen sofortigen
Sitzungsausschluss verhängen. Außerdem soll vom Stadtpräsidenten zur Ordnung
gerufen werden, wer sich in offiziellen Redebeiträgen direkt oder indirekt diffamierend
oder herabwürdigend über einen anderen Stadtvertreter oder über die politische
Gruppierung, der der andere Stadtvertreter angehört, äußert.
